Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung hat zum 01.01.2008 mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung die Vorratsdatenspeicherung für E-Mail-Verkehr eingeführt. Unsere Entwickler haben die entsprechenden Änderungen bereits umgesetzt, so dass Sie rechtzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Zur Zeit ist jedoch nur geregelt, welche Daten Sie wie lange speichern müssen. Die Bundesnetzagentur erarbeitet gerade eine Technische Richtlinie die festlegt, wie Berechtigte Stellen auf diese Daten zugreifen dürfen. Mit einem Ergebnis ist im Sommer 2008 zu rechnen. Wie auch bei der letzten Änderung wird iKu bei diesem Prozess wieder aktiv mitarbeiten, um für Sie eine reibungslose Umstellung sicher zu stellen.
Laut Gesetz müssen die folgenden Daten 6 Monate lang gespeichert und auf Anfrage den Berechtigten Stellen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden:
- SMTP-Versand
- Datum, Uhrzeit und Zeitzone
- Absender
- alle Empfänger
- IP-Adresse(n) des/der Empfänger(s)
- SMTP-Empfang
- Datum, Uhrzeit und Zeitzone
- Absender
- Empfänger
- IP-Adresse des Absenders
- Abruf per IMAP
- Datum, Uhrzeit und Zeitzone
- IMAP-Kennung
- IP-Adresse
- Abruf per POP3
- Datum, Uhrzeit und Zeitzone
- POP3-Kennung
- IP-Adresse
Diese Daten müssen im schnellen Zugriff stehen und durch technische Maßnahmen so geschützt sein, so dass nur besonders ermächtigte Personen darauf zugreifen können. Nach Ablauf der 6 Monate müssen die Daten innerhalb eines Monats sicher gelöscht sein.
Das Modul SPONTS/Monitor erfüllt alle diese Anforderungen und selbstverständlich auch die Vorschriften der TKÜV zur Überwachung von E-Mail. Sie können damit sicher sein, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.